Kategorie: Dienstplanung (Seite 3 von 3)
Ein Zettel, ein Stift und eventuell noch ein Lineal, so denken Menschen wenn es um die Erstellung eines Dienstplans geht.
Aber es war nicht immer so…
Um 1970 herum, gab es das noch nicht. Damals wurde der Dienstplan mit Hilfe eines Kastens und Buttuns erstellt.
Aber nun sind wir im 21. Jahrhundert angekommen und es verändert sich wieder alles!!
Heutzutage ist Zettel und Stift out. Es gibt extra Software zum Erstellen eines Dienstplans. Das Werbeversprechen sagt: „Ein paar Klicks und ihr monatlicher Dienstplan ist fertig.“ Und es stimmt!!
Dank Vorlagen und gespeicherten Schichten muss man nur noch die passenden Mitarbeiter in die Richtige Spalte ziehen. Und das ist noch lange nicht alles.
Man kann auch den Urlaub der Mitarbeiter eintragen und über Statistiken überprüfen, ob alles so läuft wie man es sich vorstellt.
Ja die Technik macht vieles einfacher.
Ruhezeiten während der Arbeit:
Laut §4 ArbZG wird Arbeitnehmern die unter sechs Stunden am Tag arbeiten keine Pause gewährt. Ab sechs Stunden muss der Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen und ab neun Stunden 45 Minuten.
Die Gesamtzeit der Pause kann in 15-Minuten Abschnitte unterteilt werden. Sie darf allerdings nicht an den Anfang oder an das Ende der Arbeitszeit verschoben werden.
Einen Anspruch auf bezahlte Pausen gibt es nicht, da die Pausenzeit nicht als Arbeitszeit gewährtet wird. Aber der Vorteil ist, dass man während der Pause die Arbeitsstelle verlassen kann. Bereitschaft darf nicht angerodet werden.
Ruhezeiten nach der Arbeit:
Na, ist der schwere Tag endlich zu Ende?
Dann kommt jetzt der verdiente mindestens 11-stündige Feierabend. Dieser ist in §5 ArbZG geregelt.
Während der Ruhezeit darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen, diese ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bis zur Hälfte der Ruhezeit kann der Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt er erhält dafür Ausgleich.
Falls der Anspruch mehr als die Hälfte der Ruhezeit in Beschlag nimmt, ist dem Arbeitnehmer direkt im Anschluss eine komplette (min. 10 Stunden) Ruhepause zu gewähren.
Ein kleiner Betrieb mit nur zehn Mitarbeitern und ein 08/15 Dienstplan? Da lohnt es sich doch nicht ein teures Programm zu kaufen, indem man eh nur die Hälfte an Features benötigt.
Deshalb gibt es eine Version in der man nur die grundlegenden Funktionen zur Erstellung eines Dienstplan verwenden kann. KEINE Statistiken, KEINE automatische Planerstellung, aber alles nötige in einem Programm und dafür auch kostenlos!
Hat Ihr Arbeitgeber den Urlaub eines Arbeitnehmers einmal ausdrücklich genehmigt, kann er ihn nicht ohne sein Einverständnis widerrufen.
Zudem muss Ihr Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend gewähren (eine abweichende Vereinbarung ist möglich). Eine Teilung ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Kollegen liegenden Gründen zulässig. Ein Urlaubsteil sollte aber zumindest 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.