Dienstplan erstellen leicht gemacht

Autor: Stefan Uhlemann

Pushnachrichten für Android und iOS

Neue Features: Pushnachrichten

Für die mobile Version von Timeos sind nun für iOS und auch für Android Pushnachrichten aktiviert worden.
Mitarbeiter werden nun direkt über Tauschanfragen, Dienstübernahmen oder auch Urlaubsanträge per Pushnachricht auf dem Handy informiert.

März Update 2017 #2

Neue Features:

  • iCal Kalenderdaten
    1. Abteilungskalender kann im iCal Format freigegeben werden
      Durch diese Option können Sie Ihren Mitarbeitern den Abteilungskalender z.B. für andere Anwendungen zur Verfügung stellen (Google, Handy etc.)
    2. Mitarbeiterkalender kann im iCal Format freigegeben werden
      Mit Hilfe dieser Option können Sie den eigenen Kalender im iCal Format für anderen Anwendungen nutzen.
  • Abteilungskalender
    • Anpassung der Anzeige der Überstunden im Kalender. Geleistete Überstunden wird ein „+“ vorausgestellt, bei genommenen Überstunden ein „-„.
  • Dienstplan
    1. Urlaubseinträge können nun direkt im Dienstplan (Ansicht Arbeitsbereiche) angezeigt werden.
    2. Verlauf über Änderungen der Dienste im Eintrag (wer hat welchen Dienst wann geändert).
    3. Starttag der Dienstplanwoche kann geändert werden (z.B. Start immer Sonntags).
      Diese Option finden Sie unter „System / Einstellungen / Grundeinstellungen / Allgemein“.
    4. Mitarbeiteransicht, Mitarbeiter können nun nach Arbeitsbereichen gefiltert werden.
  • Benachrichtigungen

    1. Benachrichtigungen per Mail über Dienstplanänderungen kann direkt aus dem Dienstplan erfolgen (Briefsymbol). Das System erkennt automatisch wenn sich Daten des Dienstes geändert haben und die Benutzer noch nicht informiert wurden.
  • System / Einstellungen

    • Dienste
      • Optionen
        1. Benachrichtigung im Dienstplan ermöglichen (Briefsymbol)
          Diese Option bestimmt ob eine manuelle Benachrichtigung aus dem Dienstplan heraus erfolgen kann.
      • Melden und Freigeben
        1. Bei Dienstfreigaben ganze Abteilung benachrichtigen
        2. Bei Dienstmeldungen verantwortliche Mitarbeiter der Abteilung benachrichtigen
        3. Bei Dienstübernahme verantwortliche Mitarbeiter der Abteilung benachrichtigen
      • Tauschanfragen
        1. Bei Tauschanfragen betreffende Mitarbeiter benachrichtigen
        2. Bei durchgeführtem Diensttausch verantwortliche Mitarbeiter der Abteilung benachrichtigen
    • App
      • Optionen
        1. Anmeldung per App/API erlauben
        2. Benachrichtigen per App aktiviert (Push-Nachrichten)

Neues März-Update 2017

Neue Features:

  • Die App ist ab jetzt verfügbar für Android und iOS:
     
  • Schnellauswahl bei Dienst-Erstellung (Klick auf „Plus-Symbol“ im Dienstplan)
  • Neue Auswertung „Dienst-Statistik
  • Neue Auswertung „Eintrag-Statistik
  • Berechtigungsmodell überarbeitet (inkl. Layout)
  • Neue Optionen (Regeln) im Dienst-Eintrag
    1. Warnung bei Eintragung an freien Tagen
      Mit Hilfe dieser Option können Sie festlegen, ob eine Warnung in der Dienstplanung erscheint, wenn der Eintrag an dienstfreien Tagen (z.B. Feiertag / Sonntag) eingetragen wird (z.B. bei Bereitschaften).
    2. Ist-Stunden kalkulieren
      Mit Hilfe dieser Option können Sie informative Dienst-Einträge erstellen, die keinerlei Auswirkung auf die Ist-Stunden-Kalkulation haben
  • Bild-Bearbeitung in der Benutzerverwaltung (Zum Zuschneiden und Drehen der Profil-Grafik)
  • Neues Filter-System (immer im oberen, rechten Bereich des aktuellen Fensters)

Dienstpläne heute und gestern

 

Ein Zettel, ein Stift und eventuell noch ein Lineal, so denken Menschen wenn es um die Erstellung eines Dienstplans geht.

Aber es war nicht immer so…

Um 1970 herum, gab es das noch nicht. Damals wurde der Dienstplan mit Hilfe eines Kastens und Buttuns erstellt.

Aber nun sind wir im 21. Jahrhundert angekommen und es verändert sich wieder alles!!

Heutzutage ist Zettel und Stift out. Es gibt extra Software zum Erstellen eines Dienstplans. Das Werbeversprechen sagt: „Ein paar Klicks und ihr monatlicher Dienstplan ist fertig.“ Und es stimmt!!

Dank Vorlagen und gespeicherten Schichten muss man nur noch die passenden Mitarbeiter in die Richtige Spalte ziehen.  Und das ist noch lange nicht alles.

Man kann auch den Urlaub der Mitarbeiter eintragen und über Statistiken überprüfen, ob alles so läuft wie man es sich vorstellt.

Ja die Technik macht vieles einfacher.

Keine Pause? Ist das Rechtens?

Ruhezeiten während der Arbeit:

Laut §4 ArbZG wird Arbeitnehmern die unter sechs Stunden am Tag arbeiten keine Pause gewährt.  Ab sechs Stunden muss der Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen und ab neun Stunden 45 Minuten. 

Die Gesamtzeit der Pause kann in 15-Minuten Abschnitte unterteilt werden. Sie darf allerdings nicht an den Anfang oder an das Ende der Arbeitszeit verschoben werden.

Einen Anspruch auf bezahlte Pausen gibt es nicht, da die Pausenzeit nicht als Arbeitszeit gewährtet wird. Aber der Vorteil ist, dass man während der Pause die Arbeitsstelle verlassen kann. Bereitschaft darf nicht angerodet werden.

Ruhezeiten nach der Arbeit:

Na, ist der schwere Tag endlich zu Ende?

Dann kommt jetzt der verdiente mindestens 11-stündige Feierabend. Dieser ist in §5 ArbZG geregelt.

Während der Ruhezeit darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen, diese ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bis zur Hälfte der Ruhezeit kann der Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt er erhält dafür Ausgleich.

Falls der Anspruch mehr als die Hälfte der Ruhezeit in Beschlag nimmt, ist dem Arbeitnehmer direkt im Anschluss eine komplette (min. 10 Stunden) Ruhepause zu gewähren.

Klein aber Fein – Der gratis Dienstplan

Ein kleiner Betrieb mit nur zehn Mitarbeitern und ein 08/15 Dienstplan? Da lohnt es sich doch nicht ein teures Programm zu kaufen, indem man eh nur die Hälfte an Features benötigt.

Deshalb gibt es eine Version in der man nur die grundlegenden Funktionen zur Erstellung eines Dienstplan verwenden kann. KEINE Statistiken, KEINE automatische Planerstellung, aber alles nötige in einem Programm und dafür auch kostenlos!

 

Urlaubsrecht: Erteilt ist erteilt!

Hat Ihr Arbeitgeber den Urlaub eines Arbeitnehmers einmal ausdrücklich genehmigt, kann er ihn nicht ohne sein Einverständnis widerrufen.

Zudem muss Ihr Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend gewähren (eine abweichende Vereinbarung ist möglich). Eine Teilung ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Kollegen liegenden Gründen zulässig. Ein Urlaubsteil sollte aber zumindest 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

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