Dienstplan erstellen leicht gemacht

Schlagwort: Ruhezeiten

NEU bei TIMEOS – Kostenstellen sowie Bereitschaftsdienste/Ruhezeiten

Was ist neu in der Software durch das letzte Update hinzugekommen? TIMEOS gibt einen kurzen Einblick. Die wichtigste Option für viele sind dabei die Kostenstellen sowie die Bereitschaftsdienste/Ruhezeiten.

Die Neuerungen im Detail:

  • Bereitschaftsdienste / Ruhezeiten               
    Staffeln Sie die Bewertung der Bereitschaft/Ruhezeiten zur Arbeitszeit in Diensten.     
  • Kostenstellen   
    neue Funktion in den Grundeinstellungen der Software. Fügen Sie erstellte Kostenstellen der Abteilung hinzu und knüpfen Sie Dienste an diese.
  • Rundungsregel – Zeiterfassung (Kommen/Gehen)
    Runden Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter automatisch auf ein voreingestelltes Maß. Auf- und Abrunden ab einem Wert von 5 Minuten möglich.
  •  Erweitertes Regelwerk in Zuschlägen
    Knüpfen Sie Ihre Zuschläge an Sonderbedingungen. Zuschlag greift erst nachdem/wenn diese erfüllt wurden/sind.
  •  Komplette Überarbeitung der Auswertungen 
    Anpassung an Grundstruktur TIMEOS.
  • PDF-Druck der Live Ansicht (Arbeitsbereiche) mit Datumsauswahl
    Tagesansicht per Druck möglich.
  • Überarbeitetes Menü im Bereich Einstellungen (Vorgaben) 
     Anpassung an Grundstruktur TIMEOS.
             
  • Wiederherstellung der Scroll-Position (Dienstplan/Arbeitsbereiche) 
    nach eingetragenen Dienst ist man nun nicht wieder oben in der Menüansicht, sondern wird wieder an die vorige Position rück geführt um dort weiterarbeiten zu können.
  • Benachrichtigung über neue Termine/Änderungen  
  • Detail-Druck von Abwesenheiten
  • Neue Auswertung Überstunden (Stichtag)
  • Neue Auswertung Zeiterfassung (Buchungsliste)
  • Kiosk-Modus für den Dienstplan mit https://www.timeos-portal.de/mydata/ResourceCalendar?kiosk=1

Keine Pause? Ist das Rechtens?

Ruhezeiten während der Arbeit:

Laut §4 ArbZG wird Arbeitnehmern die unter sechs Stunden am Tag arbeiten keine Pause gewährt.  Ab sechs Stunden muss der Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen und ab neun Stunden 45 Minuten. 

Die Gesamtzeit der Pause kann in 15-Minuten Abschnitte unterteilt werden. Sie darf allerdings nicht an den Anfang oder an das Ende der Arbeitszeit verschoben werden.

Einen Anspruch auf bezahlte Pausen gibt es nicht, da die Pausenzeit nicht als Arbeitszeit gewährtet wird. Aber der Vorteil ist, dass man während der Pause die Arbeitsstelle verlassen kann. Bereitschaft darf nicht angerodet werden.

Ruhezeiten nach der Arbeit:

Na, ist der schwere Tag endlich zu Ende?

Dann kommt jetzt der verdiente mindestens 11-stündige Feierabend. Dieser ist in §5 ArbZG geregelt.

Während der Ruhezeit darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen, diese ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bis zur Hälfte der Ruhezeit kann der Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt er erhält dafür Ausgleich.

Falls der Anspruch mehr als die Hälfte der Ruhezeit in Beschlag nimmt, ist dem Arbeitnehmer direkt im Anschluss eine komplette (min. 10 Stunden) Ruhepause zu gewähren.

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